Zweiräder
Sichere Motorradbeherrschung ist die Basis für die Freiheit nach der Du Dich sehnst.
Schritt für Schritt werden Fahrzeugbeherrschung, Blickführung und Verkehrssituationen trainiert.
Dein Vorteil bei uns: In der Bike-to-Bike-Ausbildung erfolgt die Schulung mit der Begleitung auf dem Motorrad.
So entstehen praxisnahe Fahrsituationen, unmittelbares Feedback und ein intensiveres Training im Realverkehr.
Mofa
Mindestalter:
15 Jahre
Was darf ich fahren?
Mofas und zwei- und dreijährige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h
Mofa benötigt nur eine Prüfbescheinigung, es fällt keine praktische Prüfung an.
Es wird ein eigenes Mofa benötigt!


Klasse AM
Mindestalter:
15 Jahre (Inland Schlüsselzahl 195), 16 Jahre (Ausland)
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Zweirädrige Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, max. 50 Kubik/4 kW. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg Leermasse.
Klasse A1
Mindestalter:
16 Jahre
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Krafträder
- Hubraum max 125 Kubik
- Leistung max. 11 kW und
- Verhältnis Leitung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 Kubik (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Einschluss der Klasse AM


Fahrerschulung b196
Voraussetzung:
- Vorbesitz der Klasse B mindestens 5 Jahre
- Mindestalter von 25 Jahren
- theoretische Schulung 4 x 90 Minuten
- praktische Schulung von mindestens 5 x 90 Minuten
Mit der Schlüsselzahl 196 erhältst Du die Erlaubnis Krafträder der Klasse A1 zu führen. Der Aufstieg zu weiteren Kraftradklassen ist mit B196 ausgeschlossen. Die SZ 196 ist nur in Deutschland gültig.
Es bedarf keiner Fahrerlaubnisprüfung.
Klasse A2
Mindestalter:
18 Jahre
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Krafträder
- Leistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von mehr als 70 kW abgeleitet ist
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Einschluss der Klasse AM und A1


Klasse A
Mindestalter:
- 20 Jahre beim Aufstieg von A2 (nur praktische Prüfung erforderlich)
- 24 Jahre beim Direkterwerb (21 Jahre für dreijährige Fahrzeuge)
Krafträder
- Hubraum über 50 Kubik
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 Kubik
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Einschluss der Klassen AM, A1 und A2
Klasse A80
Mindestalter:
21 Jahre
Wieso die Schlüsselzahl 80?
Mit der SZ 80 erwirbst Du bereits mit 21 Jahren die Klasse A durch eine praktische Ausbildung und Prüfung. Danach darfst Du Krafträder der Klasse A2 führen, da Du das Mindestalter der Klasse A noch nicht erreicht hast. Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr darfst Du ohne weitere Prüfung Krafträder der Klasse A führen.
Bei Vorbesitz der Klasse A1 ist der Stufenführerschein die bessere Variante!


Stufenführerschein
Mit dem Stufenführerschein durchläufst Du nur einmal eine praktische Komplettausbildung. Nach zwei Jahren kannst Du ohne großen Aufwand die nächsthöhere Klasse erwerben.
Nach den zwei Jahren meldest Du dich erneut bei uns, wir machen zusammen eine Fahrstunde und gewöhnen Dich an die größere Maschine. Während der praktischen Prüfung musst Du dann nur noch vier Grundfahraufgaben machen:
- Slalom mit Schrittgeschwindigkeit
- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (Gefahrbremsung)
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Ausweichen nach Abbremsen
Danach fährst Du eine normale Runde inklusive Stadt, Überland und nach Möglichkeit Autobahn und beweist, dass Du fähig bist, die Maschine im Straßenverkehr zu führen. Und das war es schon!
Schräglagentraining
Mit unserem Schräglagentrainer erfährst Du Schräglage neu! In mehreren Stufen anpassbar, erweitern wir Deine "Wohlfühlschräglage" nach und nach und zeigen Dir, was wirklich mit dem Motorrad möglich ist! Das eintägige Training findet in Kleingruppen von max. 8 Teilnehmern statt um möglichst viel Fahrzeit zu gewährleisten und somit auch auf jeden einzelnen Teilnehmer individuell eingehen zu können! Dabei passen wir auch angeeignete Problematiken an - wir sind uns sicher, danach bist Du ein besserer Motorradfahrer!
Voraussetzungen:
- Besitz einer gültigen Zweiradfahrerlaubnis
- Eigene und vollständige Schutzkleidung
- Mindestalter 18 Jahre
- Gültiger Haftungsausschluss

