Personenkraftwagen
Die Ausbildung, um Personenkraftwagen führen zu dürfen, ist anspruchsvoll.
Weil wir das ebenso wissen, bieten wir Dir verschiedene Möglichkeiten den Führerschein zu erlangen.
Unterhalb findest Du alles, was Du wissen musst!
Klasse B/BF17
Mindestalter:
18 Jahre, bei begleitetem Fahren 17 Jahre (Bf17)
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg und max. 8 Personen außer dem Fahrer. Eingeschlossene Klassen: AM und L
Welche Anhänger dürfen mitgeführt werden?
- Anhänger mit z.G. bis max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit z.G. über 750 kg erlaubt, wenn z.G. der Fahrzeugkombination max. 3500 kg beträgt


Klasse B197/B78
Wozu Schlüsselzahlen?
Mit B197 erlernst Du das Schalten und weist dies in einer 15-minütigen Testfahrt bei Deinem Fahrlehrer nach. Deine Prüfung absolvierst Du auf Automatikgetriebe. Kein Abwürgen oder Verschalten während der Prüfungsfahrt! Nach Erhalt der Fahrerlaubnis darfst Du Schaltgetriebe und Automatikgetriebe führen!
B78 ist die reine Automatikregelung. Ausbildung und Prüfung finden rein auf einem Automatikfahrzeug statt. Nach Erhalt der Fahrerlaubnis darfst Du nur Automatikfahrzeuge führen.
In beiden Klassen kannst Du einige Fahrstunden einsparen, da die Grundfertigkeiten auf dem Automatikfahrzeug erlernt werden und der Fokus somit nur bei den Aufgaben und nicht beim Schalten liegt!
Klasse BE/BEF17
Mindestalter:
18 Jahre, bei begleitetem Fahren 17 Jahre (BEf17)
Voraussetzung:
Vorbesitz der Klasse B
Welche Anhänger dürfen mitgeführt werden?
Anhänger über 750 kg z.G. aber max. 3500 kg z.G.


Fahrerschulung B96
Mindestalter:
18 Jahre, 17 Jahre mit begleitetem Fahren
Voraussetzung:
Vorbesitz der Klasse B
Welche Anhänger dürfen mitgeführt werden?
Gesamtmasse der Kombination 4250 kg
Wie läuft die Fahrerschulung ab?
2,5 Zeitstunden Theorieunterricht, 3,5 Zeitstunden fahrpraktische Ausbildung, 1 Zeitstunde fahren im Realverkehr
